Unter „Listenhunden“ versteht man eine Liste von Hunderassen, die potenziell gefährlich sein können, wie American Pit Bull Terrier oder Rottweiler. Eine solche Liste führen in Österreich Wien, Niederösterreich und Vorarlberg. Seit 2011 gibt es in Wien bei einigen dieser Hunde eine Hundeführerscheinpflicht, die positiv absolviert werden muss. In Niederösterreich muss „Sachkunde“ nachgewiesen werden, beispielsweise durch den Besuch eines Kurses.
Ob eine Gemeinde die Haltung von Listenhunden befürwortet oder nicht, lässt sich leicht an dem jeweils festgelegten Abgabe-Betrag erkennen, der innerhalb der Bundesländer stark variiert. Neuhofen an der Ybbs beispielsweise verlangt 300 Euro für die Haltung eines Listenhundes und liegt damit starke 222 Euro über dem Durchschnitt. Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung, es gäbe bereits zu viele Kampfhunde in Neuhofen und es seien keine neuen gewünscht. In ihrer Argumentation bezog sich die Bürgermeisterin auf die vielen Unfälle, die mit diesen Hunden einhergehen.
Die Gemeinde Pottendorf gehört mit 300 Euro Abgabe für Listenhunde zwar ebenfalls zu den Spitzenreitern, hat jedoch eine individuelle Lösung gewählt: Sobald die Hundebesitzer einen Sachkundenachweis und eine aufrechte Versicherungspolizze vorlegen, erfolgt eine Refundierung der Kosten durch die Gemeinde.