Wassergebühren

Warum die Wassergebühren in Österreich nicht gleich sein können

In Österreich gibt es rund 5.500 Wasserversorger. Manche von ihnen sind kleine Genossenschaften, Landwirte, die sich die Kosten aufteilen oder Gemeinden, die ein Brunnenfeld oder Quellen besitzen und diese zu Häuserleitungen bauen. Die Wiener Wasserwerke sind Österreichs größter Versorger, an zweiter Stelle steht die EVN. Sie versorgt 580.000 Menschen und in etwa ein Drittel des Landes.

Im Gegensatz zu den Strompreisen sind die Wasserpreise in Österreich sehr unterschiedlich. Grund dafür ist die ungleiche Infrastruktur: „Die Wasserqualität in Österreich ist zwar insgesamt sehr gut, aber wie so viele Dinge oft ungleich verteilt“, so der EVN-Pressesprecher Stefan Zach. Die Bezugsgebühr von Gemeinden wie Klein Neusiedl, Maria Lanzendorf und Lanzendorf sei deshalb ähnlich (zwischen 1,30 und 1,50 Euro pro Kubikmeter) da es sich um kleinere Gemeinden handele, die alle direkt von der EVN versorgt werden. Der Großteil des Wassers der EVN wird an die Gemeindegrenze geliefert, der Preis, der dann beim Endnutzer verlangt wird, wird dann von der Gemeinde entschieden – je nachdem, wie hoch der Aufwand hinter der entsprechenden Aufbereitung ist. So kostet die Bezugsgebühr in Straß im Straßertale mit 2,99 Euro pro Kubikmeter beispielsweise vergleichsweise weitaus mehr – mit der Begründung, dass einige Kastralgemeinden sich weiter weg vom Ortszentrum befinden und hier weitere Wasserleitungen verlegt wurden.  Der durchschnittliche Preis, der für einen Kubikmeter Wasser verlangt wird, liegt bei 1,54 Euro.

Laut Peter Biwald haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Benützungsgebühr für Wasser bis zu 200 Prozent der damit verbundenen Kosten festzusetzen. „Sie müssen jedoch darauf achten, dass die Überschüsse zwischen den höheren Gebühren und den Kosten für die Wasserbereitstellung in einem inneren Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt Wasser verwendet werden“, so Peter Biwald vom Zentrum für Verwaltungsforschung. Mit einem inneren Zusammenhang meint der Experte beispielsweise, dass Überschüsse im Gebührenhaushalt belassen – wie etwa als Rücklagen – oder aber auch für Folgekosten eingesetzt werden. Letztere fielen unter anderem bei einer Straßeninstandsetzung aufgrund von Baumaßnahmen im Abwasser- und Wasserbereich an.

Neben der Bezugsgebühr muss von einem Haushalt auch ein Mal im Jahr die Bereitstellungsgebühr – auch Zählermiete genannt – entrichtet werden.