Eindeutige Unterschiede bei der Hundeabgabe

Wer sich einen Hund zulegen möchte, muss sich im Vorfeld über viele Sachen informieren. Erziehung, Nahrung, Haltung, Pflege – Wissen über all das ist Voraussetzung dafür, dass das Zusammenleben mit den Vierbeinern funktioniert. Doch auch bürokratische Dinge wollen im Vorhinein bedacht werden, denn ein Hund muss bei der jeweiligen Gemeinde, in der man lebt, gemeldet werden.
Nutzhunde, Listenhunde und „andere Hunde“
In Wien und Niederösterreich werden, preisaufsteigend, drei Kategorien unterschieden: Nutzhunde, andere Hunde und Listenhunde oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Basierend auf unseren Daten von 596 Gemeinden ergibt sich für diese Kategorien jeweils folgender Durchschnittspreis:
Durchschnittspreis „Jagd- und Nutzhunde“: € 8 Durchschnittspreis „Listenhunde/Hunde mit besonderem Gefährdungspotenzial“: € 76 Durchschnittspreis „Andere Hunde“: € 24
Im Burgenland entfällt die Kategorie Listenhunde. In Wien schreibt das Gesetz für die Kategorie „andere Hunde“ einen Betrag von 72 Euro fest. Niederösterreich hingegen gibt für diese Hunde keinen Mindest- oder Maximalbetrag im Gesetz an – der vorgeschriebene Betrag für Nutz- oder Jagdhunde soll 6,54 Euro allerdings nicht überschreiten. Das Burgenland schreibt gesetzlich vor, dass die Abgabe für Hunde, die keine Nutzhunde sind, einen Wert von 14,50 Euro im Jahr nicht unterschreiten darf. Für Jagd- und Nutzhunde hingegen muss die Abgabe zwischen 7,20 Euro und 14,50 Euro betragen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften können Gemeinden selbstständig festlegen, wie hoch die Gebühren bei ihnen ausfallen. Und davon machen sie auch Gebrauch: im Vergleich von Niederösterreich, Burgenland und Wien werden teilweise große Unterschiede deutlich.